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Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Neben individualrechtlichen Themenbereichen wie beispielsweise Kündigungen, Lohnzahlungen oder Urlaubsansprüchen bearbeiten wir auch kollektivrechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit Tarifverträgen, dem Betriebsverfassungs- oder Personalvertretungsgesetz stehen. Gerne sind wir Ihnen beim Entwurf oder der Prüfung von Arbeitsverträgen behilflich. Unser Angebot richtet sich sowohl an Arbeitgeber als auch an Arbeitnehmer. Herr RA Stefan Blum ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.

 

Arzthaftungsrecht

In arzthaftungsrechtlichen Fragen stehen wir sowohl Patienten wie aber auch der Behandlungsseite, Ärzten, Physiotherapeuten usw., beratend und als Prozessvertreter zur Verfügung. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf sämtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Arzt-Patienten-Verhältnis. Wir vertreten Sie bsp. in der Geltendmachung sowie Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus einem Behandlungsfehler. Ebenso werden wir für Ärzte in berufsrechtlichen Fragen tätig.

Mietrecht

In mietrechtlichen Fragen stehen wir Vermietern und Mietern sowohl beratend als auch als Prozessvertreter zur Verfügung. Unser Tätigkeitsfeld erstreckt sich auf alle Fragen, die sich aus Mietverträgen ergeben. Dies sind beispielsweise Kündigungen, Mieterhöhungen, Fragen zu Schönheitsreparaturen oder Betriebskostenabrechnungen.

Verkehrsrecht

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Verkehrsrecht. Dies betrifft sowohl zivilrechtliche Ansprüche wie bsp. Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen oder im Zusammenhang mit einem Autokauf, aber auch die anwaltliche Vertretung in Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie Verkehrsstrafsachen. Wir vertreten Sie darüber hinaus auch vor den Verwaltungsbehörden und -gerichten in Führerscheinangelegenheiten. Kurzum: Wir wahren Ihre Interessen rund um das Auto.

Versicherungsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit ist das Versicherungsrecht. Herr RA Richard Freitag ist Fachanwalt für Versicherungsrecht. Wir beraten und vertreten Sie als Versicherungsunternehmen und Versicherte im Bereich des gesamten privaten Versicherungsvertragsrecht.

Hierbei unterstützen wir Sie in Ihren Rechten und beraten Sie in Ihren Pflichten als Beteiligte eines Versicherungsvertrages. Dies betrifft bsp. die Erlangung von bedingungsgemäßen Versicherungsschutz gegenüber Versicherungsunternehmen oder die Abwehr Ihnen gegenüber erhobener Forderungen aus dem Versicherungsvertragsverhältnis.

Vertragsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Vertragsrecht. Wir entwerfen, prüfen und bearbeiten insbesondere zivilrechtliche Verträge auf Basis des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Selbstverständlich übernehmen wir auch Ihre Vertretung vor den Zivilgerichten zur Durchsetzung Ihrer Rechte. Ob es sich um Fragen zu beispielsweise Kauf-, Werk-, oder Darlehensverträgen handelt - wir sind Ihr richtiger Ansprechpartner.

 
 
R A e   F r e i t a g  u n d   B l u m    .    O b e r e   S t r .   1 8 / 2 0    .    0 7 3 1 8  S a a l f e l d    .    Te l . : 0 3 6 7 1 / 5 2 3 6 - 0